Altes Fahrrad an einem Straßenschild gelehnt

Wichtiges zum Thema Fahrrad – Transport

Wer mit seinem Fahrrad den Fernbus, die Bahn oder das Flugzeug nehmen möchte, sollte im Vorfeld gut vorbereitet und informiert sein. Denn das verreisen mit dem Fahrrad kann sonst ganz schnell, zu einem großen Hindernis werden. Wir sagen Ihnen worauf Sie achten müssen:

Bahn – Fernverkehr:
Den ICE dürfen Sie mit dem Fahrrad überhaupt nicht nutzen, ausser Sie haben dieses zerlegt und gut verpackt. Mit IC- und EC-Zügen, sowie CityNightLine besteht die Möglichkeit diese im Großraumwagen unterzubringen. Jedoch benötigen Sie bei beiden Optionen eine Fahrradkarte, sowie eine Stellplatzreservierung. Jedoch gilt hier, schnell sein ist Pflicht, da die Kapazitäten beschränkt sind. Wer jedoch seinen Anschlusszug verpasst, hat seine Reservierung für das Rad verwirkt. Hier sollte man dann noch ein Plan B zur Hand haben.

Bahn – Regionalverkehr:
Hier gibt es die Möglichkeit die Räder auf Abstellplätzen unterzubringen. Auch kann man das Rad in den Einstiegsbereichen lassen, jedoch nur, wenn Sie keinen Fahrgast behindern, da Sie sonst entfernt werden müssen.

Öffentlicher Nahverkehr:
Meist muß hier ein Einzelfahrausweis, oder eine Tageskarte für das Fahrrad gekauft werden. In Bayern gibt es die “Fahrrad-Tageskarte Bayern” die für 5 Euro erhältlich ist. Sie gilt in allen Zügen des Nahverkehrs und Verkehrsmitteln im Großraum Nürnberg und München.  Auf bestimmten Strecken ist die Fahrradmitnahme sogar kostenlos möglich. In Deutschland gibt es auch die “Fahrradkarte Nahverkehr”. Diese darf dann aber wiederum nicht in Verkehrsverbunden genutzt werden. Im Vorfeld sich hier Informationen einzuholen, kann sich also lohnen und ist außerdem noch sehr zu empfehlen.

Fernbus:
MeinFernbus und FlixBus, DeinBus und Postbus transportieren die eigenen Fahrräder zum kleinen Preis. Anmeldung ist hier auf jeden Fall im Vorfeld erforderlich, da die Kapazitäten auch hier beschränkt sind.

Flugzeug:
Im Flugzeug fällte ein Fahrrad in die Kategorie “Sportgepäck”  und sollte nach Buchung des Fluges, bei der Reservierungshotline als  Extragepäck angemeldet werden, da sonst die Annahme verweigert werden kann. Hier kommt es auch auf die Kilogramm Zahl des Rades an, ob dieses mit befördert wird oder nicht. Auch hier sollte man sich im Vorfeld ausreichend informieren. Elektro-Räder dürfen wegen der Lithium-Batterie nicht mitgenommen werden, das die Akkus lt. Luftfahrtbundesamt unter Gefahrengut fallen und das Rad zudem auch keine Mobilitätshilfe ist.

Also rechtzeitige und ausführliche Information im Vorfeld ist hier die goldene Regel. Dann steht einem tollem Ausflug oder Urlaub mit dem geliebten Rad nichts im Weg!

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Fahrrad Schreiber

05.03.2016