AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Bike Center Schreiber e.K. – Stand 2016

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen:

  1. Geltungsbereich; Abwehrklausel
    1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Nicht mit diesen Geschäftsbedingungen übereinstimmende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.
  2. Zahlungsbedingungen
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
    2. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung von Schecks und sonstige Kosten, die durch die unbare Zahlung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
    3. Für die Richtigkeit von Kostenvoranschlägen übernehmen wir eine Gewähr i.S.d. § 650 BGB nur dann, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird.
  3. Erweitertes Pfandrecht
    1. Wegen unserer Forderungen aus einem uns erteilten Werkauftrag steht uns – unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB – ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
    2. Das vertragliche Pfandrecht gilt auch für Forderungen aus früher für den Kunden durchgeführten Arbeiten, Lieferungen oder Leistungen, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen und uns hieraus noch offene Forderungen zustehen.
  4. Eigentumsvorbehalt
    1. Im Fall des Kaufs von Sachen bzw. des Werklieferungsvertrags behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten (wie insbesondere Fracht) das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (Vorbehaltswaren) vor.
    2. Wenn wir bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Zahlung des fälligen Kaufpreises die Herausgabe der Vorbehaltsware vom Kunden verlangen, ist hierin zugleich ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen.
    3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir gegebenenfalls Drittwiderspruchsklage erheben können.
    4. Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware (§ 950 BGB) durch den Kunden oder auf seine Veranlassung erfolgt stets für uns.
    5. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen gemäß § 947 BGB verbunden oder gemäß § 948 BGB untrennbar vermischt, ohne dass die Vorbehaltsware als die Hauptsache im Sinne von § 947 Abs. 2 BGB anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der anderen verbundenen oder vermischten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung Miteigentum überträgt und dieses für uns verwahrt. Die Parteien sind sich schon heute über den insoweit erfolgenden Eigentumsübergang einig.
    6. In den Fällen der Ziff. 4.5 und 4.6 erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten (Ziff. 4.1) unseren Miteigentumsanteil an der Sache.
  5. Mängel
    1. Beanstandet der Käufer die gelieferte Ware oder die erbrachte Werkleistung wegen Mängeln, so hat er uns die Ware bzw. den Gegenstand, an dem die Werkleistung von uns erbracht wurde, zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Wir sind neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und so lange berechtigt, wie uns der Kunde nicht auf unsere Anforderung hin die beanstandete Ware bzw. den Leistungsgegenstand zur Überprüfung zur Verfügung gestellt hat; ein Rücktritts- oder Minderungsrecht steht dem Kunden wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Die gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme von Transportkosten durch den Verkäufer im Falle der berechtigten Mängelrüge bleibt von den Regelungen dieser Ziffer unberührt. Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Regelungen in Ziffer 6 diesr Allgemeinen Geschäfts-bedingungen.
    2. Offensichtliche Mängel der Ware sind vom Kunden zur Erhaltung der Gewährleistungsansprüche innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu reklamieren; die Absendung der Mängelanzeige innerhalb der Frist reicht zur Fristwahrung aus.
    3. In Ermangelung anderweitiger ausdrücklicher Abreden stellen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen keine Garantien i.S. von §§ 443, 444 BGB dar. Eine Garantieerklärung liegt nur vor, wenn sie von uns ausdrücklich als solche abgegeben wird.
    4. Handelt es sich um einen Kaufvertrag über gebrauchte Sachen, beträgt die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. Diese Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist gilt nicht für Mängel, deren Vorliegen von uns arglistig verschwiegen wurde oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
    5. Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, beträgt die Rügefrist gemäß § 377 HGB für offene Mängel im Höchstfall 14 Tage ab Gefahrübergang. Abweichend von § 377 Abs. 4 HGB ist für die Einhaltung der Frist der Eingang einer schriftlichen Mängelrüge (auch per Telefax) bei uns maßgeblich.
  6. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz
    Für etwaige Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen gilt Folgendes:

    1. Wir haften im Fall der einfachen (leichten) Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).
    2. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur, auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden und die zu diesem Zeitpunkt voraussehbaren, vertragstypischen vergeblichen Aufwendungen begrenzt. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche sind in diesem Fall zudem betragsmäßig auf insgesmt € 20.000,00 pro Schadensfall und € 100.000,00 pro Kalenderjahr für mehrere Schadensfälle bei ein und demselben Kunden begrenzt.
    3. Die in Ziff. 6.1 und 6.2 vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    4. Ziff. 6.1 bis 6.3 gelten auch für vorvertragliche Pflichtverletzungen (also solche, die sich schon vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet haben). Unsere Haftung für derartige vorvertragliche Pflichtverletzungen ist im gleichen Umfang ausgeschlossen bzw. begrenzt, wie unsere Haftung ausgeschlossen bzw. begrenzt wäre, wenn die Pflichtverletzung sich erst nach dem Wirksamwerden dieser AGB im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden ereignet hätte. Der Kunde verzichtet demnach in diesem Umfang auf die ihm etwa zustehenden, bereits entstandenen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzansprüche.
    5. Soweit gemäß Ziff. 6.1 bis 6.4 zu unseren Gunsten ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung besteht, gilt dieser Haftungsausschluss oder diese Haftungsbegrenzung auch für etwaige Ansprüche des Kunden gegen unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter, Beauftragten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen aus demselben Rechtsgrund.
  7. Schlussbestimmungen
    1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, verpflichten die Parteien sich, an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame Regelung zu treffen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt.