Pegasus Solero E9 mit Bosch Performance CX Gen4 Motor und Shimano Kettenschaltung und Scheibenbremsen

Kennen Sie schon den Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike?

Ein Pedelec unterstützt den Radfahrer nur dann durch den Elektromotor, wenn er in die Pedale tritt. Die Pedalunterstützung darf jedoch nur bis 25 Kilometer pro Stunde erfolgen, dann gilt ein Pedelec als Fahrrad und muß auch nicht zugelassen werden. Das Gute ist, dass man die Motorunterstützung komplett ausschalten kann und somit ein “normales” Fahrrad fährt. Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob er Hilfe benötigt oder nicht. Besonders für ältere Menschen eine tolle Möglichkeit sich selbst zu fordern und ohne dann vielleicht erschöpft nicht mehr weiterzukommen.

Ein E-Bike fährt auf Knopfdruck und ohne Pedalunterstützung. Ab sechs Kilometer in der Stunde wird es dann aber auch schon zulassungspflichtig. Wer bereit ist das E-Bike anzumelden, kann eine Geschwindigkeit von 20 – 45 km/h in der Stunde erreichen. Jedoch benötigen Sie für die schnelleren Varianten mindestens einen Mofaführerschein und müssen das E-Bike anmelden und versichern.

Die meisten Menschen sprechen stets von einem E-Bike, meinen aber ein Pedelec. Der Begriff E-Bike hat sich in diesem Segment einfach durchgesetzt. Sollten Sie noch Fragen haben und eine genaue Erklärung eines E-Bikes oder eines Pedelcs wünschen, stehen Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter sehr gerne zu Verfügung. Auch eine Probefahrt ist natürlich möglich, um das passende E-Bike oder Pedelec für Sie zu finden.

Wir freuen uns auf Sie!

08.11.2019