Was ändert sich 2025 für Radfahrer? Neue Gesetze und Vorschriften im Überblick

Das Jahr 2025 bringt für Radfahrer einige wichtige Neuerungen. Von geänderten Verkehrsregeln bis hin zu Förderprogrammen für neue Räder – hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

1. Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre

Seit März 2025 gilt bundesweit: Kinder bis 14 Jahre müssen beim Radfahren einen Helm tragen – auch auf dem Gehweg. Bisher war das nur eine Empfehlung, jetzt wird es zur Pflicht. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden.

2. Förderung von Lastenrädern

Die Bundesregierung setzt weiter auf nachhaltige Mobilität und verlängert das Förderprogramm für E-Lastenräder. Privatpersonen und Selbstständige können bis zu 1.000 € Zuschuss beantragen – solange das Rad bestimmte Transportvorgaben erfüllt.

3. Neues Verkehrsschild: „Fahrradzone“

In mehreren Städten wird ab 2025 das neue Schild „Fahrradzone“ eingeführt. Es funktioniert ähnlich wie eine Tempo-30-Zone, aber der Radverkehr hat Vorrang. Kfz dürfen nur fahren, wenn es durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

4. Grünpfeil jetzt auch für Radfahrer

Radfahrer dürfen künftig an bestimmten Kreuzungen bei roter Ampel nach rechts abbiegen – wenn ein „Grünpfeil für Radfahrer“ angebracht ist. Voraussetzung: Anhalten und Verkehr prüfen.

5. Pflicht zum sicheren Abstand wird verschärft

Der Mindestabstand beim Überholen von Radfahrern durch Autos bleibt bei 1,5 m innerorts, wird aber verstärkt kontrolliert – u. a. durch neue Abstands-Messanlagen an Polizeifahrzeugen.

Fazit

2025 steht im Zeichen sicherer, nachhaltiger Mobilität. Für Radfahrer bedeutet das mehr Rechte, aber auch neue Pflichten. Wer informiert bleibt, ist sicherer unterwegs – und kann neue Vorteile wie Fördergelder gezielt nutzen.

Ihr Team von
Fahrrad Schreiber 🚲